Tarifgenehmigung

Ambulante Tarife werden von den Leistungserbringern resp. deren Verbänden mit den Krankenversicherern ausgehandelt und danach durch den Kanton genehmigt. Können sich Leistungserbringer und Krankenversicherer nicht auf einen gemeinsamen Tarif einigen, setzt der Kanton Solothurn den Tarif fest. Für die Genehmigung oder für die hoheitliche Verlängerung eines Tarifvertrags sowie für die Festsetzung eines ambulanten Tarifs werden Gebühren (siehe grauer Kasten «Dokumente») erhoben.
National gültige Tarifverträge und Tarife werden durch den Bundesrat genehmigt oder festgesetzt. Alle übrigen stationären und ambulanten Tarife der Spitäler und Kliniken genehmigt und setzt ebenfalls der Kanton fest.