Kostengutsprache und Rechnungskontrolle

Bei Eingriffen, welche auf der AVOS-Liste aufgeführt sind, beteiligt sich der Kanton lediglich dann an den Kosten der stationären Behandlung/Untersuchung, wenn besondere Umstände dies erfordern:

  • Die Patientin oder der Patient ist besonders schwer erkrankt oder leidet an einer schweren Begleiterkrankung.
  • Die Patientin oder der Patient benötigt eine besondere Behandlung oder Betreuung.
  • Es liegen besondere soziale Umstände vor.

Auf dem Formular «Kriterienblätter» (unter «Dokumente» unter «Ambulant vor stationär») finden Sie mögliche Ausnahmekriterien pro Eingriffskategorie, die bei einem Listeneingriff einen stationären Aufenthalt notwendig machen können.

Das Gesundheitsamt überprüft die Einhaltung der Regelung «ambulant vor stationär» anhand der Spitalrechnungen (vgl. Rechnungskontrolle unter «Dokumente»). Im begründeten Einzelfall prüfen und bewilligen wir ein Gesuch für eine Kostengutsprache zur stationären Durchführung eines Eingriffes. Wir bitten Sie zu beachten, dass bei ambulant durchzuführenden Eingriffen die Kostengutsprache, die Kontrolle des Kriterienblatts bei der Rechnungsprüfung, nicht ersetzt.

Wichtig für einen effizienten Prüfprozess:

  • Stellen Sie uns bitte zeitgleich mit der elektronischen Rechnung das vollständig ausgefüllte Formular «Kriterienblätter für die stationäre Behandlung/Untersuchung» als PDF per Mail zu: gesundheit.kogu@ddi.so.ch
    oder verwenden Sie dazu den XML-Rechnungsstandard (PDF als Anhang zur elektronischen Rechnung).
  • Das Ausfüllen der Kriterienblätter hilft uns, den Prüfprozess schlank zu halten. Dadurch sind weniger Rückfragen notwendig und die Leistungen können rascher ausbezahlt werden.
  • Sämtliche Angaben müssen nachvollziehbar und auf Nachfrage von uns durch Sie belegbar sein. Wenn Sie nicht begründen, warum besondere Umstände eine stationäre Behandlung/Untersuchung notwendig gemacht haben, weisen wir die Rechnung zurück.