Meldepflichtige Erkrankungen

Meldepflichtige Erkrankungen

Zoomaufnahme eines Virus

Um die Bevölkerung möglichst gut vor übertragbaren Krankheiten zu schützen, ist eine zeitnahe Erfassung und Meldung übertragbarer Erkrankungen erforderlich. Mit der Meldepflicht gewisser übertragbarer Erkrankungen hat der Bund ein erprobtes System, um übertragbare Erkrankungen schnell zu erfassen und effizient zu kontrollieren.

Die diagnostizierenden Ärztinnen und Ärzte, Laboratorien und Institutionen melden je nach Erkrankung innerhalb von 2 Stunden, 24 Stunden oder 1 Woche  die erhobenen Befunde an den kantonsärztlichen Dienst ihres Kantons. Der kantonsärztliche Dienst entscheidet über die einzuleitenden Massnahmen wie eine Umgebungsuntersuchung, eine Postexpositionsprophylaxe oder weitere Massnahmen.

Digitalisierung Meldewesen

Im Rahmen der digitalen Transformation des Gesundheitswesens hat der Kanton Solothurn am 16. April 2025 die Software «eMMa-BIK; elektronische Meldungen und Massnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten durch die Kantone», kurz eMMa, eingeführt. eMMa wird in interkantonaler Zusammenarbeit entwickelt und ist im Kanton St. Gallen bereits seit Sommer 2024 erfolgreich im Einsatz.

Die Digitalisierung des Meldesystems für meldepflichtige übertragbare Krankheiten vereinfacht den Meldeprozess und das Massnahmenmanagement für die verschiedenen Akteure, erhöht die Effizienz und verbessert die Qualitätssicherung sowie die Überwachung von Infektionskrankheiten.

Weitere Informationen

Auf der Webseite des Bundesamt für Gesundheit (BAG) finden Sie einen Überblick über die Infektionskrankheiten sowie meldepflichtige Infektionskrankheiten und die entsprechenden Meldeformulare.

Auf der Webseite der SUVA  finden Sie diverse Informationen zur Verhütung von übertragbaren Infektionskrankheiten bei der Arbeit.