Meldepflichtige Erkrankungen

Meldepflichtige Erkrankungen

Zoomaufnahme eines Virus

Um die Bevölkerung möglichst gut vor übertragbaren Krankheiten zu schützen, ist eine zeitnahe Erfassung und Meldung übertragbarer Erkrankungen erforderlich. Mit der Meldepflicht gewisser übertragbarer Erkrankungen hat der Bund ein erprobtes System, um übertragbare Erkrankungen schnell zu erfassen und effizient zu kontrollieren.

Die diagnostizierenden Ärztinnen und Ärzte, Laboratorien und Institutionen melden je nach Erkrankung innerhalb von 2 Stunden, 24 Stunden oder 1 Woche  die erhobenen Befunde an den kantonsärztlichen Dienst ihres Kantons. Der kantonsärztliche Dienst entscheidet über die einzuleitenden Massnahmen wie eine Umgebungsuntersuchung, eine Postexpositionsprophylaxe oder weitere Massnahmen.

Weitere Informationen

Auf der Webseite des Bundesamt für Gesundheit (BAG) finden Sie einen Überblick über die Infektionskrankheiten sowie meldepflichtige Infektionskrankheiten und die entsprechenden Meldeformulare.

Auf der Webseite der SUVA  finden Sie diverse Informationen zur Verhütung von übertragbaren Infektionskrankheiten bei der Arbeit.