Gewerbsmässige internationale Transporte

Bei gewerbsmässigen Transporten von Nutz-, Heim- oder Versuchstieren zwischen dem Ausland und der Schweiz müssen Bewilligungen des Veterinärdienstes Solothurn vorliegen. Vorrausetzungen für die Bewilligungen sind korrekt ausgestattete Fahrzeuge und ausgebildetes Personal.

Bei grenzüberschreitenden Tiertransporten muss zudem die relevante ausländische Gesetzgebung (EU-Tierschutztransportverordnung) mitberücksichtigt werden. Für die Teilnahme an Pferdesportturnieren verlangen z.B. gewisse EU-Länder auch von Privatpersonen, die Pferde transportieren, eine Zulassung Typ 1- (für Transporte unter 8 Stunden) oder Typ 2-Transporteur (für Transporte über 8 Stunden). 

Voraussetzungen für die Zulassung

Typ 1 Transporteur/-in: 

  • Wohnsitz im Kanton Solothurn
  • Befähigungsnachweis für mind. eine Person als Fahrer / Betreuer vorhanden
  • Kein Verstoss gegen das Tierschutzrecht während der letzten drei Jahre

Typ 2 Transporteur/-in: 

  • Wohnsitz im Kanton Solothurn
  • Befähigungsnachweis für mind. eine Person als Fahrer / Betreuer vorhanden
  • Kein Verstoss gegen das Tierschutzrecht während der letzten drei Jahre
  • Zulassungsnachweis für sämtliche Fahrzeuge, die für Typ 2 Beförderungen eingesetzt werden, vorhanden

Befähigungsnachweis Fahrer / Betreuer: 

  • Führerausweis
  • Gewerbliche Transportunternehmen zusätzlich: FBA (fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung) Transport für die jeweilige Tierspezies, z.B. FBA Pferdetransport
  • Privatpersonen zusätzlich: z.B. FBA Pferdetransport oder alternativ eintägiger Kurs z.B. «Fachkunde Pferdetransport» (organisiert z.B. durch Schweizerischen Viehhändlerverband) oder entsprechende Berufsbildung (z.B. Tierärzt/-in, Landwirt/-in, etc.)

Schritte zur Beantragung der Zulassung

  1. Gesuchformulare auf der Homepage des Amts für Landwirtschaft ausfüllen: https://so.ch --> Verwaltung --> Volkswirtschaftsdepartement --> Amt für Landwirtschaft --> Tiere und Lebensmittel --> Tiergesundheit --> Tierverkehr --> Gewerbsmässige internationale Transporte
  2. Gesuchformulare inkl. Nachweise einreichen: per Post (Amt für Landwirtschaft, Veterinärdienst, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn) oder Email an tiergesundheit@vd.so.ch
  3. Ausstellung der Zulassungsdokumente und deren Registrierung in TRACES durch Veterinärdienst Solothurn

Das Gesuchsformular inklusive aller Unterlagen muss dem Veterinärdienst mindestens 14 Arbeitstage vor dem geplanten Export vorliegen. Ausserdem wird dringend empfohlen, sich frühzeitig über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen am Bestimmungsort zu informieren.

Bei Transporten von anderen Tieren als Pferden füllen Sie das Gesuchsformular analog aus mit der Angabe der Tierart(en) und senden Sie es mit den Unterlagen ein.

Die Bewilligungen werden maximal für 5 Jahres ausgestellt und auf Gesuch hin verlängert.