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Meldung Tierhaltung
Ergebnis
Die Tierhaltung ist neu gemeldet, mutiert oder aufgelöst
Beschreibung
Eine neue Tierhaltung, der Wechsel der tierhaltenden Person sowie die Auflösung der Tierhaltung ist meldepflichtig.
Formulare
Hinweis
Informationen zum Standort (Adresse, Grundbuchnummer, Gemeinde) können unter geo.so.ch abgerufen werden.
Zuständigkeit
Amt für Landwirtschaft, Veterinärdienst
Vorbedingungen
Es können nur tierhaltende Personen welche im Kanton Solothurn wohnhaft sind Ihre Tierhaltung melden.
Erforderliche Dokumente
Keine
Kosten
Die Meldung ist kostenlos.
Frist
Innert drei Tagen bei Klauentieren (Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattungen, Neuweltkameliden und Wild) respektive innert zehn Tagen bei Equiden, Hausgeflügel und Bienen.
Dauer
In der Regel 14 Tage bis die Zugangsdaten durch Agate zugestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Artikel 14 und Artikel 18 der Tierseuchenverordnung (TSV), SR 916.401
Vorgehen
- Formular ausfüllen
- Zugangsdaten von agate.ch erhalten
- Tiermeldung auf TVD bei Rinder, Schafe, Ziegen, Equiden und Schweine