Restkostenfinanzierung

In der stationären Langzeitpflege wird der überwiegende Teil der Kosten von der Krankenversicherung sowie von den Bewohnenden finanziert. Die nicht gedeckten Kosten, sogenannte Restkosten, werden von den Gemeinden getragen. Die Dienstleister der stationären Pflege (Pflegeheime) reichen ihre Abrechnungen zu den Restkosten bei der Clearingstelle des Kantons ein. Die Kontaktdaten, die massgebenden Taxen und weitere Angaben zur korrekten Abrechnung finden Sie im jeweiligen Abrechnungsjahr.

Abrechnung 2026

Die Clearingstelle des Gesundheitsamts Kanton Solothurn stellt ab Januar 2026 die Abwicklung der Restfinanzierung für Heime und Spitex auf ein vollständig digitales Verfahren um. Rechnungen von Leistungen sollen zukünftig im XML-Format elektronisch eingereicht werden. Im Anschluss werden diese Rechnungen in einem digitalen Workflow geprüft und verarbeitet.

Wichtig:

  • Die Rechnungsstellung
    • in der stationären Pflege erfolgt identisch zu derjenigen an die Krankenversicherer.
    • in der ambulanten Pflege braucht Anpassungen bei den Tarifcodes und -ziffern. Zudem benötigt der Kanton Solothurn den Behandlungsort, um den richtigen Tarif bestimmen zu können.
  • Zukünftig können nur noch Einzelrechnungen und keine Sammelrechnungen eingereicht werden.
  • Das Gesundheitsamt hat mit den gängigsten ERP-Anbietern Kontakt aufgenommen, um die Umsetzung der Änderungen bei den ERPs begleiten zu können.
  • Es wird eine Übergangsreglung geben.

Bitte lesen Sie die Unterlagen aufmerksam durch. Bei Fragen steht Ihnen Philipp Brugger, Leiter Projekte und Spezialaufgaben, gerne zur Verfügung (philipp.brugger@ddi.so.ch / 032 627 93 69)

Die Clearingstelle des Gesundheitsamts Kanton Solothurn stellt ab Januar 2026 die Abwicklung der Restfinanzierung für Heime und Spitex auf ein vollständig digitales Verfahren um. Rechnungen von Leistungen sollen zukünftig im XML-Format elektronisch eingereicht werden. Im Anschluss werden diese Rechnungen in einem digitalen Workflow geprüft und verarbeitet.

Wichtig:

  • Die Rechnungsstellung
    • in der stationären Pflege erfolgt identisch zu derjenigen an die Krankenversicherer.
    • in der ambulanten Pflege braucht Anpassungen bei den Tarifcodes und -ziffern. Zudem benötigt der Kanton Solothurn den Behandlungsort, um den richtigen Tarif bestimmen zu können.
  • Zukünftig können nur noch Einzelrechnungen und keine Sammelrechnungen eingereicht werden.
  • Das Gesundheitsamt hat mit den gängigsten ERP-Anbietern Kontakt aufgenommen, um die Umsetzung der Änderungen bei den ERPs begleiten zu können.
  • Es wird eine Übergangsreglung geben.

Bitte lesen Sie die Unterlagen aufmerksam durch. Bei Fragen steht Ihnen Philipp Brugger, Leiter Projekte und Spezialaufgaben, gerne zur Verfügung (philipp.brugger@ddi.so.ch / 032 627 93 69)

Kostengutsprachen für ausserkantonale Heimaufenthalte

Wie in den «Sonderregelungen» erklärt, kann der Kanton Solothurn bei einem ausserkantonale Heimaufenthalt die Beiträge der öffentlichen Hand auf die festgelegten Höchsttaxen begrenzen, sofern im Kanton Solothurn ein Heimplatz zur Verfügung stehen würde. Falls die Standorttaxen tiefer sind als die Höchsttaxen des Kantons Solothurn, werden in jedem Fall die Standorttaxen beglichen. Falls die Standorttaxen höher sind, übernimmt der Kanton nur die kantonalen Höchsttaxen gemäss «Tabelle EL Höchsttaxen». Sofern ein ausserkantonales Heim gewählt wird, weil im Kanton Solothurn kein Platz zur Verfügung steht, muss durch das ausserkantonale Heim ein «Kostengutsprachegesuch» eingereicht werden.

Gesundheitsamt

Clearingstelle Pflegekosten Stationär

Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00