Restkostenfinanzierung
In der stationären Langzeitpflege wird der überwiegende Teil der Kosten von der Krankenversicherung sowie von den Bewohnenden finanziert. Die nicht gedeckten Kosten, sogenannte Restkosten, werden von den Gemeinden getragen. Die Dienstleister der stationären Pflege (Pflegeheime) reichen ihre Abrechnungen zu den Restkosten bei der Clearingstelle des Kantons ein. Die Kontaktdaten, die massgebenden Taxen und weitere Angaben zur korrekten Abrechnung finden Sie im jeweiligen Abrechnungsjahr.
Kostengutsprachen für ausserkantonale Heimaufenthalte
Wie in den «Sonderregelungen» erklärt, kann der Kanton Solothurn bei einem ausserkantonale Heimaufenthalt die Beiträge der öffentlichen Hand auf die festgelegten Höchsttaxen begrenzen, sofern im Kanton Solothurn ein Heimplatz zur Verfügung stehen würde. Falls die Standorttaxen tiefer sind als die Höchsttaxen des Kantons Solothurn, werden in jedem Fall die Standorttaxen beglichen. Falls die Standorttaxen höher sind, übernimmt der Kanton nur die kantonalen Höchsttaxen gemäss «Tabelle EL Höchsttaxen». Sofern ein ausserkantonales Heim gewählt wird, weil im Kanton Solothurn kein Platz zur Verfügung steht, muss durch das ausserkantonale Heim ein «Kostengutsprachegesuch» eingereicht werden.