Restkostenfinanzierung

In der stationären Langzeitpflege wird der überwiegende Teil der Kosten von der Krankenversicherung sowie von den Bewohnenden finanziert. Die nicht gedeckten Kosten, sogenannte Restkosten, werden von den Gemeinden getragen. Die Dienstleister der stationären Pflege (Pflegeheime) reichen ihre Abrechnungen zu den Restkosten bei der Clearingstelle des Kantons ein. Die Kontaktdaten, die massgebenden Taxen und weitere Angaben zur korrekten Abrechnung finden Sie im jeweiligen Abrechnungsjahr.