Spitäler und Kliniken

Pflegefachperson am Bett einer Patientin

Der Kanton Solothurn sorgt dafür, dass Solothurnerinnen und Solothurner jederzeit in einem Spital oder in einer Klinik medizinisch behandelt werden können, wenn dies notwendig ist. Das Gesundheitsamt kontrolliert im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion, dass die Spitäler und Kliniken auf der Spitalliste ihren Leistungsaufträgen vollumfänglich nachkommen und das definierte Leistungsspektrum qualitativ hochwertig und zu angemessenen Preisen erbringen.

Das Gesundheitsamt genehmigt die von den Spitälern und Kliniken mit den Krankenkassen ausgehandelten Tarife. Basierend auf der Spitalplanung erarbeiten wir die Spitalliste in den Bereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. In der Spitalliste sind diejenigen Spitäler und Kliniken aufgeführt, welche vom Kanton Solothurn einen Leistungsauftrag erhalten haben. Wir ermitteln in regelmässigen Abständen das Angebot und den Bedarf der stationären medizinischen Leistungen und passen die Spitallisten entsprechend an.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme von stationären Spital- und Klinikaufenthalten durch uns und die Krankenkassen finden Sie auf der Seite Spitaltarife, Referenztarife. Informationen zum Kostengutspracheverfahren und zur Leistungsabrechnung finden Sie auf der Seite Kostengutsprache – Leistungsabrechnung.

Erreichbarkeitsanalyse

Im Rahmen der Spitalplanung wird neben den Kriterien Wirtschaftlichkeit, Qualität und Versorgungsrelevanz auch das Kriterium Erreichbarkeit evaluiert. Im Rahmen einer Analyse wurde deshalb die Erreichbarkeit von ausgewählten Spitälern und Kliniken für die Solothurner Bevölkerung überprüft. Die Resultate sind auf folgender Karte auf dem Geoportal Kanton Solothurn ersichtlich.