VeVA: Verordnung über den Verkehr mit Abfällen

Abfälle, die als Sonderabfälle [S] oder andere kontrollpflichtige Abfälle [ak] klassiert werden, sind bei der Übergabe im Inland dem Kontrollverfahren der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) unterstellt.

[S] und [ak] Abfälle dürfen nur an Entsorgungsunternehmen abgegeben werden, die eine entsprechende kantonale Annahmebewilligung haben.

Sonderabfälle dürfen nur mit VeVA – Begleitscheinen abgegeben werden.

Die Begleitscheine können von Hand ausgefüllt (hier bestellen) oder elektronisch über das Internetportal veva-online.admin.ch erstellt werden.

Die Entsorgungsbetriebe sind verpflichtet alle angenommenen Abfälle zu melden. Die Meldung erfolgt über die Onlineportale vom Bund:

 

Kontakt

Vollzug: VeVA online, Portal Abfall & Rohstoffe

Ramon Schneider, Tel. 032 627 28 19

Amt für Umwelt

Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
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