VeVA: Verordnung über den Verkehr mit Abfällen
Abfälle, die als Sonderabfälle [S] oder andere kontrollpflichtige Abfälle [ak] klassiert werden, sind bei der Übergabe im Inland dem Kontrollverfahren der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) unterstellt.
[S] und [ak] Abfälle dürfen nur an Entsorgungsunternehmen abgegeben werden, die eine entsprechende kantonale Annahmebewilligung haben.
Sonderabfälle dürfen nur mit VeVA – Begleitscheinen abgegeben werden.
Die Begleitscheine können von Hand ausgefüllt (hier bestellen) oder elektronisch über das Internetportal veva-online.admin.ch erstellt werden.
Die Entsorgungsbetriebe sind verpflichtet alle angenommenen Abfälle zu melden. Die Meldung erfolgt über die Onlineportale vom Bund:
- veva-online.admin.ch [S]
- uvek.egov.swiss/de/abfall-rohstoffe [nk, ak]
Kontakt
Vollzug: VeVA online, Portal Abfall & Rohstoffe
Ramon Schneider, Tel. 032 627 28 19
Links
- BAFU: Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen
-
VeVA Online
veva-online.admin.ch -
Portal Abfall und Rohstoffe
uvek.egov.swiss/de/abfall-rohstoffe
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