Chemikalienrecht
Seit August 2005 ist in der Schweiz ein Chemikalienrecht in Kraft. Da es sich in der Kennzeichnung der Gefahrenkommunikation vom EU-Recht unterschieden hat, ist 2015 das global Harmonisierte System nach CLP-Verordung (EG) 1272/2008 eingeführt worden.
Gefahrenkennzeichnung
Nur wenn Anwenderinnen und Anwender die Gefahrenkennzeichnung sprachlich verstehen, können sie die Gefahren einschätzen und das Produkt sicher verwenden. Damit kommt der Sprache, die bei der Gefahrenkennzeichnung eingesetzt wird, in der mehrsprachigen Schweiz eine besondere Bedeutung zu.
Spätestens ab Anfang 2026: Kennzeichnung in der Amtssprache des Abgabeortes
Mit der Revision des Chemikalienrechts vom Frühling 2022 wird das Prinzip der Amtssprache des Abgabeortes eingeführt. Es soll sichergestellt werden, dass die Verwenderin die Gefahrenkennzeichnung in der Sprache der betreffenden Region lesen kann. Eine Kennzeichnung nur in zwei Amtssprachen ist für einen Vertrieb in der gesamten Schweiz nicht mehr ausreichend.
UFI - Unique Formula Indentifier
UFI (Unique Formula Indentifier) steht für einen eindeutigen Rezeptur Identifikator. Dieser dient insbesondere der Giftnotrufzentrale im europäischen Wirtschaftsraum und dem Tox Info Suisse www.toxinfo.ch zur Erteilung von Auskünften in Notfällen.
Welche Produkte müssen einen UFI-Code tragen?
Produkte, von denen physikalische Gefahren (Gefahrenhinweise H-2xx) oder Gesundheitsgefahren (Gefahrenhinweise H-3xx) ausgehen, müssen auf dem Etikett mit dem UFI ausgezeichnet werden.
Deklarationspflicht ab 2026
Nach dem 1. Januar 2026 müssen die in den Verkehr gebrachten Produkte mit einem UFI-Code versehen sein. Gleichzeitig wird der Code auch im Produkteregister des Bundes (RPC) aufgeführt.
Diese Pflicht gilt für Firmen, die Chemikalien in der Schweiz herstellen oder importieren, und diese im Schweizer Markt in Verkehr bringen.
Leitfaden zum UFI-Code
- Leitfaden zum eindeutigen Rezepturidentifikator UFI (pdf, 559 KB)
Weitere Informationen (Merkblätter)
Die Chemikalienfachstellen der Kantone haben zu verschiedenen Themen des Chemikalienrechts Merkblätter erarbeitet. Diese sind im Internet bereits in der Version 4 abrufbar.
Merkblätter: Information zur Chemikaliengesetzgebung