Störfall
Störfälle sind ausserordentliche Ereignisse, bei denen gefährliche Chemikalien oder Mikroorganismen aus einem Betrieb, einem Transportmittel oder einer Rohrleitung in die Umwelt austreten und Menschen und Umwelt gefährden können.
Betriebe und Anlagen, die grosse Mengen an Chemikalien, Mikroorganismen oder Sonderabfällen bewirtschaften, unterstehen deshalb der Störfallverordnung. Sie regelt alle Sicherheitsmassnahmen.
Im Kanton Solothurn sind rund 90 Betriebe der Störfallverordnung unterstellt. Sie werden durch das AfU regelmässig überprüft.
Störfallverordnung
Die Störfallverordnung (StFV) regelt die Beurteilung der Risiken beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien, Mikroorganismen und Sonderabfällen. Sie verpflichtet die Inhaber von Anlagen, die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen und zu überprüfen, um das Risiko für Bevölkerung und Umwelt zu vermindern.
Als Anlagen zählen
- Betriebe, in denen erhebliche chemische oder biologische Gefahrenpotenziale vorhanden sind
- Verkehrswege, auf denen gefährliche Chemikalien oder Mikroorganismen transportiert werden.
Die Störfallverordnung gilt unter anderem für Betriebe
- in denen bestimmte Mengen an Stoffen, Erzeugnissen oder Sonderabfällen überschritten werden
- in denen mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Mikroorganismen bestimmte Tätigkeiten durchgeführt werden.
Erdbebenprävention
Im Jahr 2025 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Umweltwissen-Publikation “Berücksichtigung von Erdbeben in der Störfallverordnung” erstellt. Basierend darauf ist eine kurze Umsetzungs- bzw. Einstiegshilfe zur BAFU-Publikation «Berücksichtigung von Erdbeben in der Störfallvorsorge» entstanden.
In welchen Situationen besteht Handlungsbedarf?
Die Tabelle 1 der Umweltwissen-Publikation des BAFU hebt folgende Situationen hervor:
- Neubauten
- wesentliche Änderungen an der Störfallanlage
- relevante Bauprojekte mit erheblichen Investitionen, Eingriff ins Tragwerk oder in die Stabilität / Standsicherheit von sekundären Bauteilen oder weiteren Installationen und Einrichtungen (SBIE)
- Störfallwerte oberhalb 0.3 (entsprechende Betriebe werden direkt informiert)
Die Anforderungen an die Bauwerksklasse respektive den Bedeutungsbeiwert ergeben sich aus der Tabelle 3 der BAFU-Publikation
Kontakt
Beat Thalmann, Tel. 032 627 28 08
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00