Öffentliche Auflage

Baugesuche müssen gestützt auf die kantonale Bauverordnung durch die örtliche Baubehörde publiziert und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Für ausgewählte umweltrechtliche Nebenbewilligungen (z.b. Grundwasserabsenkung, Konzession für Grundwassernutzung) ist zusätzlich eine öffentliche Auflage beim Kanton erforderlich.

Amt für Umwelt

Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00