Öffentliche Auflage
Baugesuche müssen gestützt auf die kantonale Bauverordnung durch die örtliche Baubehörde publiziert und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Für ausgewählte umweltrechtliche Nebenbewilligungen (z.b. Grundwasserabsenkung, Konzession für Grundwassernutzung) ist zusätzlich eine öffentliche Auflage beim Kanton erforderlich.
Auflageakten
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00