Veräusserung und Parzellierung von belasteten Standorten

Gemäss Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) braucht es eine Bewilligung für die Veräusserung oder Teilung eines Grundstücks, auf dem sich ein im Kataster der belasteten Standorte eingetragener Standort befindet. Die Bewilligung wird durch das Amt für Umwelt erteilt, wenn:

  • vom Standort keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind
  • der Standort bereits untersucht wurde und die Kostendeckung für die zu erwartenden Massnahmen (Überwachung und/oder Sanierung) sichergestellt ist
  • ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veräusserung oder an der Teilung besteht

Grundstücke, welche einen belasteten Standort betreffen, haben eine Anmerkung im Grundbuch. Die entsprechende Bewilligung wird in der Regel via Grundbuchamt beim Amt für Umwelt beantragt.

Bei belasteten Standorten mit Untersuchungsbedarf muss vorgängig zwingend eine Altlastenvoruntersuchung durchgeführt werden.

Kontakt

Matthias Lederer, Tel. 032 627 24 90

Katja Mettler, Tel. 032 627 26 83

Stephanie Pfister, Tel. 032 627 24 60

Dr. Claudius Pirkenseer, Tel. 032 627 29 81

Isabelle Schauwecker, Tel. 032 627 26 68

Dr. Jonas Tresch, Tel. 032 627 27 80

Amt für Umwelt

Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
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Freitag
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