Erschütterung
In Ermangelung gesetzlicher Grenzwerte wird für die Beurteilung von Erschütterungen im Einzelfall auf Weisungen von Bundesbehörden oder auf fachlich genügend abgestützte private Richtlinien abgestellt. Zuständig ist das Amt für Umwelt.
Kontakt
Martin Stocker, Tel. 032 627 26 60
Abteilungsleiter
Jan Brunner, Tel. 032 627 24 66
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00