Erschütterung

In Ermangelung gesetzlicher Grenzwerte wird für die Beurteilung von Erschütterungen im Einzelfall auf Weisungen von Bundesbehörden oder auf fachlich genügend abgestützte private Richtlinien abgestellt. Zuständig ist das Amt für Umwelt.

Kontakt

Martin Stocker, Tel. 032 627 26 60
Abteilungsleiter

Jan Brunner, Tel. 032 627 24 66

Amt für Umwelt

Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00