Fluglärm
Bauliche Massnahmen zur Lärmbekämpfung sind beim Flugverkehr nur beschränkt möglich. Noch stärker steht deshalb die Lärmbekämpfung an der Quelle im Vordergrund: Einschränkung der Lande- und Abflugzeiten, Festlegung von Anflugrouten (Volte) und Vorsorgemassnahmen mittels raumplanerischer Erlasse im Umfeld von Flughäfen.
Im Kanton Solothurn verursacht der Flughafen Grenchen Fluglärm im Sinne der Lärmschutz-Verordnung. Dank der Lage des Flughafens in der unbebauten Witi sind die Siedlungsgebiete wenig vom Fluglärm betroffen. Um Überflüge über die Dörfer zu vermeiden, werden die An- und Abflugmanöver in Volteplänen (Platzrunden) standardisiert.
Für den Vollzug der Vorschriften über Emissionsbegrenzungen und Sanierungen sowie über die Ermittlung und Beurteilung von Lärmimmissionen durch Flughäfen, Flugplätze und Flugfelder sorgt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).
Lärmkataster Flughafen
Kontakt
Martin Stocker, Tel. 032 627 26 60
Abteilungsleiter
Jan Brunner, Tel. 032 627 24 66
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
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Freitag
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