Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen

Bei neuen Anlagen der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, oder beim Ersatz bestehender solcher Anlagen können beim Betrieb, insbesondere in dichtbebauten Quartieren, Lärmprobleme entstehen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig eine Lärmbeurteilung vorzunehmen. Als Grundlage dient dabei die Vollzugshilfe «Lärmtechnische Beurteilung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen» des Cercle Bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute) mit dem dazugehörigen Lärmschutznachweis.

Vollzugsordner: Heizung-, Lüftungs- und Klimaanlagen

Neben der Kontrolle, ob die Anlage den Grenzwert der Lärmschutzverordnung LSV einhält, ist jeweils auch das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Umweltschutzgesetz USG) zu berücksichtigen. Dieses besagt, dass der Lärm einer Anlage zusätzlich so weit reduziert werden muss, wie es technisch und betrieblich möglich, sowie wirtschaftlich tragbar ist. Dabei ist die Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen.

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