Umweltrechtliche Nebenbewilligungen
Damit Bauvorhaben die Umwelt nicht übermässig belasten, benötigen diese in ausgewählten Fällen zusätzlich zur Baubewilligung eine oder mehrere umweltrechtliche Nebenbewilligungen des Kantons. Diese werden dem Gesuchsteller gemeinsam mit der Baubewilligung eröffnet. Die örtliche Baubehörde leitet dazu vor dem Erteilen der Baubewilligung die erforderlichen Unterlagen an das Amt für Umwelt weiter.
Für nachfolgende Bauvorhaben ist eine umweltrechtliche Bewilligung erforderlich:
Kontakt
Frank Oberholzer, Tel. 032 627 21 68
Reto Zünd, Tel. 032 627 26 67
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00