Zweite Vorprüfung

Falls es beispielsweise aufgrund von Einsprachen erforderlich ist, den Gestaltungsplan wesentlich zu überarbeiten, ist nochmals eine Vorprüfung durchzuführen.

Das Amt für Umwelt überarbeitet den Beurteilungsbericht, der im Rahmen der Vorprüfung erarbeitet wurde, in folgenden Fällen:

  • Es gehen während der Auflagefrist umweltrelevante Einsprachen ein, die Aspekte zur Diskussion stellen, die beim Verfassen der ersten  Beurteilung noch nicht bekannt waren.
  • Die Anhörung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) führt zu Ergebnissen, die eine Änderung des Gestaltungsplanes sinnvoll erscheinen lassen.