Thermische Nutzung

Grundwasser-Wärmenutzungen erfordern einerseits eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung, andererseits eine Konzession; zusätzlich ist eine Bewilligung für die Wiederversickerung bzw. Einleitung des Grundwassers in ein Gewässer erforderlich. Bewilligungsinstanz ist das Departement oder der Regierungsrat.
Kontakt
Dr. Florian Zurfluh, Tel. 032 627 26 78
Dr. Claude Müller, Tel. 032 627 26 99
Dr. Simone Schauwecker, Tel. 032 627 27 64
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00