Sanierung Geschiebehaushalt

Der Geschiebehaushalt von Fliessgewässern wird vielerorts durch Anlagen wie Wasserkraftwerke, Kiesentnahmen, Geschiebesammler und Gewässerverbauungen beeinträchtigt.

Die strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushaltes beurteilt den Geschiebehaushalt bei rund 43 km Gewässern und 33 Anlagen und stuft diese bezüglich der Sanierungspflicht ein.

Die Eigentümer von sanierungsbedürftigen Wasserkraft-Anlagen erhalten vom Kanton nach Prioritäten geordnet eine Sanierungsverfügung. Diese hält fest, wie und bis wann der Geschiebehaushalt aktiviert werden soll. Dabei werden die Kosten für die Planung und die baulichen Massnahmen in der Regel von Swissgrid übernommen.

Alle übrigen - d.h. nicht kraftwerksbedingten - Beeinträchtigungen des Geschiebehalters sind im Rahmen von Wasserbauprojekten zu beheben.

Kontakt

Christoph Dietschi, Tel. 032 627 26 92
Abteilungsleiter Wasserbau

Nicole Bieber, Tel. 032 627 26 85
Abteilungsleiter Stv.

Natascha Eisenhut, Tel. 032 627 27 67
Wasserbauprojekte

Amt für Umwelt

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