Ablagerungsbewilligungen

Grundsätzlich müssen Abfälle, die nicht verwertbar sind, behandelt und danach abgelagert werden. Für die Ablagerung von belasteten Materialien bestehen fünf Deponietypen: Inertstoffdeponie, Reststoffdeponie, Reaktordeponie. Die Anforderungen an das abzulagernde Material sind im Anhang 5 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) vom 4. Dezember 2015 definiert.

Die Ablagerung von belasteten Abfällen aus Industrie und Gewerbe aber auch aus der Sanierung von Altlasten bedarf der Genehmigung durch das Amt für Umwelt (AfU).

Entsorgungsgenehmigung via Internet - EGI

Mit EGI  können Anträge für Entsorgungsgenehmigungen online erfasst werden:

Antragsformular

 

Weitere Informationen zum EGI: 

Kontakt

Ramon Schneider, Tel. 032 627 28 19
Abteilungsleiter Stoffe

Amt für Umwelt

Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
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