Leitbild
Gestützt auf Art. 47 Raumplanungsverordnung «hat die Behörde, welche die Nutzungspläne erlässt, der kantonalen Genehmigungsbehörde Bericht darüber zu erstatten, […] wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung, Rechnung trägt». Nachfolgende Übersicht zeigt die wichtigsten, auf den verschiedenen Planungsstufen erforderlichen umweltrechtlichen Abklärungen. Berücksichtigt sind dabei die Umweltbereiche im Zuständigkeitsbereich des AfU (USG, GSchG).
Im räumlichen Leitbild legt die Gemeinde in groben Zügen ihre zukünftige räumliche Entwicklung fest. Umweltaspekte, welche die räumliche Entwicklung - insbesondere die Siedlungsentwicklung - beeinflussen oder gar einschränken, sind aufzuzeigen und in der Planung zu berücksichtigen.
Weitere Informationen
Kontakt
Frank Oberholzer, Tel. 032 627 21 68
Reto Zünd, Tel. 032 627 26 67
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00