Zonenplan
Gestützt auf Art. 47 Raumplanungsverordnung «hat die Behörde, welche die Nutzungspläne erlässt, der kantonalen Genehmigungsbehörde Bericht darüber zu erstatten, […] wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung, Rechnung trägt». Nachfolgende Übersicht zeigt die wichtigsten, auf den verschiedenen Planungsstufen erforderlichen umweltrechtlichen Abklärungen. Berücksichtigt sind dabei die Umweltbereiche im Zuständigkeitsbereich des AfU (USG, GSchG).
Mit dem Zonenplan legt die Gemeinde Art und Ausmass der zulässigen Nutzung ihres Bodens fest. Dabei sind auch die umweltrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen
Kontakt
Frank Oberholzer, Tel. 032 627 21 68
Reto Zünd, Tel. 032 627 26 67
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00